Das Onlinerecht (netlaw, cyberlaw) hat die Rechtsfragen von Computernetzen, insbesondere des Internets zum Gegenstand. Die Komplexität dieser viele Rechtsgebiete berührenden Materie und ihre Bedeutung für den Rechtsverkehr erlauben es, die Rechtsfragen des Internet als eigenen Bereich des Medienrechts herauszustellen.

Mit der Entdeckung des cyberspace für gewerbliche und private Zwecke wurden zahlreiche neue rechtliche Fragen aufgeworfen, die mit der Interaktivität und Globalität dieses Mediums ebenso zusammenhängen wie mit den branchenspezifischen Anforderungen der new economy. Beispielsweise hat die namensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Internet-Spielzeugversand eToys und der Pop-Gruppe etoy, die zu einem dramatischen Wertverfall der eToys-Aktie führte, gezeigt, daß der domain name für ein "virtuelles" Unternehmen von weitaus existenziellerer Bedeutung ist als für ein Unternehmen der old economy.

Schwerpunkte dieses Rechtsgebiets sind

  • Rechtsfragen des Internetzugangs: Provider-Verträge, Einrichten einer Domain (Praxis der Adressvergabe)
  • Domainrecht:Domainnamen, Domain-Grabbing
  • Electronic Commerce: Vertragsschluß online, Marketing, Wettbewerb
  • Haftung für (eigene und fremde) Inhalte nach TDG und MdStV
  • Urheberrechte: Homepagegestaltung, Online-Nutzungsrechte gem. § 15 UrhG
  • Datenschutz und Datensicherheit

Von meiner Kanzlei werden Mandanten sowohl in spezifischen Fragen des Onlinerechts, wie der Domainvergabe, der Verantwortlichkeit für Inhalte, des Online-Publishing und des eCommerce beraten und vertreten als auch in Fragen, die mit der Unternehmensgründung und Etablierung im Bereich der new economy zusammenhängen.